letzte Änderung im Mitarbeiterbereich
06.01.2024

Lohnsteuerhilfeverein Quadriga e.V.

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Der Lohnsteuerhilfeverein Quadriga e.V. übernimmt folgende Leistungen für seine Mitglieder:

Ganzjährige Beratung innerhalb der gesetzlichen Beratungsbefugnis

  • in Einkommensteuer- und Lohnsteuerfragen sowie zur steuerlichen Vorausplanung
  • bei der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (“Riester-Rente”) nach dem Altersvermögensgesetz (AVmG)
  • im Zusammenhang mit Steuersparmöglichkeiten
  • zur Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  • bei der Wahl der günstigsten Steuerklasse
  • bei der Rentenbesteuerung (Alterseinkünftegesetz)
  • bei der Berücksichtigung der Kinderbetreuungskosten und bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen sowie den damit zusammenhängenden Arbeitgeberaufgaben
  • bei Dienstleistungen im Haushalt / am Haus oder der Wohnung (private Reparatur- und Modernisierungsaufgaben)

 

Wir erstellen

die Einkommensteuererklärung, wenn Sie Einkünfte ausschliesslich aus nicht selbständiger Arbeit, Renten, Pensionen oder Unterhaltsleistungen erzielen.

Für diesen Fall auch bei

  • Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen)
  • Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Verpachtung eines Grundstücks)
  • sonstigen Einkünften (z.B. private Veräusserungsgewinne),

wenn die Einnahmen daraus insgesamt 18.000,- Euro - bei zusammen veranlagten Ehegatten 36.000,- Euro nicht übersteigen.
 

Wir stellen im Auftrag unserer Mitglieder Anträge auf

  • Einkommensteuerveranlagung
  • Lohnsteuerermäßigung
  • Kindergeld
  • Wohnungsbauprämie
  • zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (“Riester- und Rürupversicherungen”)
  • Freistellung bei Einnahmen von Zinseinnahmen
  • Arbeitnehmersparzulage
  • Nichtveranlagungsbescheinigungen
  • Steuerermäßigungen, beispielsweise für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflegeaufwendungen

Weitere Leistungen

  • Errechnen der Erstattungsansprüche
  • Prüfung der steuerlichen Bescheide, Einlegung von Einsprüchen
  • Vertretung der Mitglieder vor Finanzgerichten
  • Es kommen auch Arbeitnehmer, Rentner oder Unterhaltsempfänger in den Genuss der Beratung, die Einnahmen zum Beispiel aus Vermietungung und Verpachtung, aus Kapitalvermögen oder aus privaten  Veräußerungsgeschäften beziehen. Diese Einnahmen dürfen jedoch 18.000,- EUR und bei zusammenveranlagten Ehegatten 36.000,- EUR nicht übersteigen.
    Wenn Sie auch bei Einnahmen gem. § 3 Nr. 12;   Nr. 26 und Nr. 26a EStG (Übungsleiter, Ehrenämter) beziehen, sofern diese in vollem Umfang steuerfrei sind, dürfen wir beraten.

     Alle Leistungen des Vereins sind im Rahmen einer Mitgliedschaft für unsere Mitglieder kostenlos.

Diese Homepage wird betreut von Jürgen Stoll / E-Mail juergen@stoll-berlin.de

letzte Änderung  06. Januar 2024